Voraussehbare Arzt- oder Zahnarztbesuche sollen in der unterrichtsfreien Zeit angesetzt werden. Es sollen nach Möglichkeit keine Schulausfälle entstehen.
Bitte respektieren Sie den Ferienplan und buchen Sie Ihre Ferien nur in den offiziellen Schulferien.
Richtlinien bezüglich Urlaubsregelung für Schülerinnen und Schüler
Als Urlaub gelten sämtliche, voraussehbare Abwesenheiten oder Absenzen vom Unterricht ab einem halben Tag. Gesuche für einen Urlaub müssen schriftlich und begründet an die Klassenehrperson oder
Schulleitung gerichtet werden.
bis 4 Halbtage: Gesuch an die Klassenlehrperson schriftlich/Brief mind. zwei Wochen im Voraus
ab 5 Halbtagen: Gesuch an die Schulleitung schriftlich/Brief mind. vier Wochen im Voraus
Dispensationsregelung