Spezielle Förderung

Die Spezielle Förderung bietet zukünftig das umfassende begriffliche Dach für die Förderangebote und Fördermassnahmen für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Kindergarten und in der Volksschule. Die Spezielle Förderung umfasst Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder einer Verhaltensauffälligkeit.

  • Begabungs- und Begabtenförderung
    Das Atelier "Ideenschmiede" richtet sich an Kindern, welche aufgrund hoher Motivation, Kreativität und überdurchschnittlichen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu sehr hoher Leistung fähig sind. Einmal wöchentlich treffen sich die Schülerinnen und Schüler für zwei Lektionen, um an ihren eigenen Projekten zu arbeiten, anhand deren sie neben Sachwissen vor allem Methodenkompetenzen erwerben. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Selbständigen Lernen. Die vielfältigen Projekte werden am Ende des Schuljahres vor Publikum präsentiert.
  • DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
    Die Kindergartenkinder werden in Gruppen zwei mal pro Woche 1 Lektion (45 Minuten) in Deutsch unterrichtet. Mindestens eine Lektion findet dabei ausserhalb des regulären Stundenplans statt.
    In der Primarschule haben Schülerinnen und Schüler, welche zu Hause zwei- und mehrsprachig aufwachen und zu Hause eine andere Sprache sprechen, das Anrecht auf den Aufbaukurs, der längstens drei Jahre dauert. Der Unterricht findet in zwei Lektionen pro Woche innerhalb des Stundenplans statt.
  • Logopädie
    Die Sprache dient der Kommunikation und ist der Schlüssel zur Integration und Zugehörigkeit. Ein Kind soll möglichst früh logopädische Unterstützung erhalten, wenn es seine Sprache dem Alter entsprechend noch nicht vollständig entwickeln konnte. Die Logopädie umfasst folgende Bereiche: Kommunikationsverhalten und Sprachverständnis, Wortschatz und Satzbau, Aussprache und Redefluss (z.B. stottern), Sprachmelodie und Stimme/Atmung sowie Lesen und Schreiben.
  • Sonderpädagogik
    Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, welche dem Unterricht im Rahmen des Regelkindergartens oder der Regelschule nicht zu folgen vermögen, haben gemäss §37 ff Volksschulgesetz einen Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen. Der Leitfaden Sonderpädagogik beschreibt alle Angebote in den Alterskategorien bis zum Schuleintritt (0-4 Jahre), im Schulalter und im nachobligatorischen Bereich (16-18) und die dazugehörenden Abläufe.